
-Privatversicherung
-Beihilfe
-Post A und Post B
-Zusatzversicherung
(Bitte Rückfragen bei der jeweiligen Krankenkasse tätigen bzgl. Kostenübernahme)
Ab dem 01.01.2012 erstattet die Techniker Krankenkasse (TK) 80% der Kosten für max. sechs osteopathische Behandlungen je Kalenderjahr und Versicherten (nicht mehr als 60€/Sitzung). Voraussetzung ist eine Bescheinigung eines Arztes, auf der er die Notwendigkeit einer osteopathischen Behandlung bestätigt. Erfolgen muss die Behandlung “qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer….., der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen ist oder osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Verband der Osteopathen berechtigt“, schreibt die TK auf ihrer Internetseite (www.tk.de/tk/leistungen-a-z/o/osteopathie/405096)
Gerhard Valerius | Tel.: 06535-7749 | 06502-939005 oder 06542-9632520| E-Mail: valeriusheilpraktiker@t-online.de
